Aus der Marktraumumstellung einen weiteren Vorteil für Netze und Vertriebe gewinnen
Die Marktraumumstellung nimmt Fahrt auf und sorgt in vielen Netzbetrieben/Versorgungsunternehmen für spürbare Aufwendungen. In ihr aber nur ein lästiges Übel zu sehen, greift meiner Meinung nach zu kurz. Bereits in einem Beitrag vom August des letzten Jahres hatte ich einige Anregungen veröffentlicht, wie die Marktraumumstellung vertrieblich genutzt werden kann. Heute ein weiterer Gedanke: Was machen wir mit den Daten aus der Anlageneinstufung? Können sie für die Optimierung von Netz und Vertrieb nützlich sein (im Rahmen der Gleichbehandlung)?
So aufwendig die Marktraumumstellung auch erscheint, die notwendige Anlagenerhebung ist eine einmalige Chance auf eine Bereinigung und Verdichtung aller vorliegenden Anlagendaten. Denken wir zum Beispiel nur einmal an die häufig eher nachlässig ausgestellten Inbetriebsetzungs-Meldungen, die im Hinblick auf eine netzseitige Kundenbearbeitung wenig aussagefähig sind. Mit der Marktraumumstellung besteht nun die Aussicht auf eine ganz neue Datenqualität.
Beispiel: Anlagennutzung, Lastprofil und Tarif
In der vertrieblichen Beratungspraxis entdeckt man durchaus häufig, dass Anlagenverwendung und genutzte Tarife nicht mit dem hinterlegten Lastprofil übereinstimmen. Man findet Gewerbebetriebe, denen ein Haushaltsprofil bzw. ein falsches Gewerbeprofil zugeordnet wurde. Beispielsweise „mutiert“ eine Wäscherei beim Lastprofil zum Mehrfamilienhaus oder zur Gaststätte.
Mit Folgen beim Netz: Fehler in der Lastprognose. Und beim Vertrieb verzichtet man aufgrund einer solchen Fehleinstufung möglicherweise darauf, Tarife anzubieten, die ggf. besser zu einem Kunden passen; die für eine höhere Kundenzufriedenheit sorgen könnten (letzteres setzt eine ausdifferenzierte Produktfamilie voraus). Für Netze und Vertriebe ist die Bereinigung der Lastprofile daher eine Win-Win-Situation.
Bei der Einstufung erschließt sich die Art der Anlagen-Nutzung und damit eine Chance auf die Überprüfung des zugeordneten Lastprofils gewissermaßen beiläufig – sie zielgerichtet für eine Profilbereinigung zu verwenden, könnte also eine nützliche Idee sein.
Zur Ergänzung: Dies ist ein aus der Praxis gewonnener Vorschlag, der eventuelle juristische Einschränkungen bei der Verwendung der erhobenen Daten nicht berücksichtigt.